Rechtsanwaltsgebühren
Rechtsanwaltsgebühren sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Für Beratungen sind darüber hinaus Vergütungsvereinbarungen zulässig, wobei eine Erstberatung für Verbraucher nicht mehr als 190.- € kosten darf. Ich berechne Ihnen für eine erste Beratung je nach Zeitaufwand zwischen 60.- und 150.- €. Der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung ist in den meisten Fällen sinnvoll. Wenn Sie keine Rechtsschutz haben, erläutere ich Ihnen die Höhe der Kosten in jedem Fall vorab, damit Sie abwägen können, ob rechtliche Maßnahmen für Sie auch wirtschaftlich sinnvoll sind. Sollten Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe für außergerichtliche Tätigkeit und Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren in Anspruch zu nehmen.